Ernährungsberater
(Aufgabengebiet, Serviceangebot, Hilfestellung)
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Ernährungsberater (Begriffsbestimmung)
Der Begriff Ernährungsberater ist in Deutschland und Österreich nicht gesetzlich geschützt, weshalb sich prinzipiell jeder so nennen darf.
Er bezeichnet Personen, die Informationen zu gesunder Ernährung vermitteln, Ernährungspläne erstellen und bei der Ernährungsumstellung unterstützen, meist im Bereich Prävention für gesunde Menschen.
Wichtige Aspekte im Überblick
- Abgrenzung: Im Gegensatz zu Ernährungsberatern sind Diätassistenten (3-jährige Ausbildung + Staatsexamen) ein geschützter Heilberuf und primär für die Ernährungstherapie bei Erkrankungen qualifiziert.
- Tätigkeitsfelder: Ernährungsberater sind in Fitnessstudios, Praxen, als Selbstständige oder in der betrieblichen Gesundheitsförderung tätig.
- Inhalte: Beratung zu Gewichtsmanagement, gesunder Ernährung, Sporternährung sowie Stoffwechselthemen.
- Qualität: Aufgrund des nicht geschützten Begriffs ist auf Zertifikate zu achten, um fachliche Kompetenz zu sichern.
Rechtliche Situation in Österreich
Dort ist die Ernährungsberatung ein reglementiertes Gewerbe. Nur speziell ausgebildete Personen (Diätologen, Ernährungswissenschaftler oder Ärzte) dürfen beraten, während der "Ernährungsberater" oft eine eingeschränkte Beratung an Gesunden durchführt.

